Sie machen ein Auslandspraktikum? Dann darf natürlich eine Auslandskrankenversicherung für Ihren Aufenthalt nicht fehlen, denn in der Regel ist man im Ausland während eines Praktikums nicht ausreichend versichert. Und auch der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse ist außerhalb Deutschlands bzw. der EU problematisch. Wer in außereuropäischen Ländern unterwegs ist, sollte in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, denn die Kosten z.B. für eine stationäre Behandlung können sehr hoch werden.
DARUM SOLLTE MAN SICH RECHTZEITIG KÜMMERN
Wer ein Auslandspraktikum macht, ist nicht immer ausreichend im Krankheitsfall versorgt. Je nach Aufenthaltsziel kann dies sehr teuer werden. Kümmern Sie sich vor Abreise um eine Auslandskrankenversicherung. Sollte Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bereits eine solche Absicherung vorsehen, lassen Sie sich die Bedingungen zeigen und übersetzen, denn ausländische Versicherer haben andere Versicherungsinhalte, Limits und Einschränkungen.
So werden zum Beispiel auch Reisen nach Deutschland oft nicht versichert. Und Rückführungen sind nicht enthalten.
Ihr Aufenthalt kann sich verlängern?
Das sollte man bedenken: nicht jede Auslandskrankenversicherung "verlängert" die versicherte Zeit. Viele Policen können aus dem Ausland heraus auch nicht mehr abgeschlossen werden. Und wenn Sie doch einen Anschlussvertrag finden: sollten Sie beispielsweise im Ausland schwer erkrankt sein, sind diese Erkrankungen und deren Folgen i.d.R. nicht mehr beim neuen Versicherer versichert. Deshalb lieber die Reisezeit solange wie möglich versichern. Den Vertrag kann man nach Rückkehr nach Deutschland problemlos beenden.
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