
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Lastminute-Buchungen sollten Sie die Rücktrittsversicherung am Tag der Buchung abschließen, spätestens jedoch einen Tag danach.
Grundschutz
- Reiserücktrittsversicherung
Schutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Topschutz inkl. Urlaubsschutz (Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Versichert sind Sie, Ihre Familie und die sogenannten Risikopersonen nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.
Reiseschutzbrief – Corona
Zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung können Sie
- Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
- Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
- Und daraus folgender häuslicher Quarantäne
den Versicherungsschutz Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure®