
Sie haben Leistungen für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland sowie auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
Sie können diese Auslandsreisekrankenversicherung vor Reiseantritt abschließen.
Kehren Sie vor dem Ablaufdatum Ihrer Versicherung nach Deutschland zurück, werden Ihnen die zu viel gezahlte Versicherungsprämie zurückerstattet.