VERSICHERUNGSSCHUTZ REISEKRANKENVERSICHERUNG - AB WANN?

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VERSICHERUNGSSCHUTZ REISEKRANKENVERSICHERUNG - AB WANN?

Ihre Reiseversicherung - ausland24
Veröffentlicht von ausland24 in REISEVERSICHERUNG BEGINN · 29 März 2016
Tags: REISEVERSICHERUNG
Reisekrankenversicherungen werden zweckmässigerweise online abgeschlossen. Doch wann beginnt eigentlich der Versicherungsschutz?
Ganz einfach: er beginnt in aller Regel immer frühestens ab Antragsstellung bzw. dem Datum, das Sie als Beginn eingeben.
Allerdings: haben Sie zum Beispiel eine ungültige Bankverbindung angegeben und der Versicherer kann nicht abbuchen und der Vertrag geht ins Mahnverfahren, kann der Versicherungsschutz auch rückwirkend in Gefahr geraten.
Alle Angaben sollten deshalb sorgfältig und wahrheitsgemäß eingetragen werden. Kontrollieren Sie deshalb auch umgehend die meist per Mail geschickte Versicherungsbestätigung, die alle Angaben enthält.
Und natürlich: kontrollieren Sie den Eingang einer Versicherungsbestätigung. Ein Onlineantrag ist ein elektronscher Vorgang, der ebenso Fehler bergen kann. Beantragen Sie deshalb idealerweise r e c h t z e i t i g diese Versicherung. Dies kann im Extremfall auch kurz vor Abflug sein.


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