RÜCKKEHR NACH GERMANY - KRANKENVERSICHERT ?
Veröffentlicht von ausland24 in RÜCKKEHRER ·
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Tags: RÜCKKEHR, NACH, DEUTSCHLAND
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Mit der Gesundheitsreform sind sowohl die gesetzlichen deutschen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet worden, Auslandsrückkehrer wieder zu versichern. Ganz egal wie krank oder alt sie sind.
Die privaten Krankenversicherungen sind allerdings verpflichtet lediglich den vergleichsweise leistungsschwachen Basistarif anzubieten ( der dazu sogar teurer sein kann, wie der einstige Vollkostentarif ).
FAZIT:
Wer ins Ausland geht, seine Private Krankenversicherung kündigt, aber zukünftig wieder in den alten Krankenversicherungstarif zurückkehren möchte, muss eine sogenannte "Anwartschaft" vereinbaren. Diese stellt nach Rückkehr auch nach langer Zeit so, als sei der Tarif weiter gelaufen und bewahrt vor der Alternative, den Basistarif versichern zu müssen ( der zudem meist wesentlich teuerer ist ).