REISEKRANKENVERSICHERUNG - RÜCKTRANSPORT

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REISEKRANKENVERSICHERUNG - RÜCKTRANSPORT

Ihre Reiseversicherung - ausland24
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Tags: REISEVERSICHERUNG
Eine Klausel in einer Auslandsreise-Krankenversicherung, nach der  Kosten eines Rücktransports grundsätzlich nur dann erstattet werden, wenn dieser ärztlich verordnet wurde, ist unwirksam.
Das OLG stellte fest, dass dass es ausschließlich darauf ankommt, ob ein Rücktransport medizinisch notwendig ist, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 7. Mai 2015 (12 U 146/14).


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