Wenn Sie in Deutschland studieren, benötigen Sie eine passende Krankenversicherung. Deutsche Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation einen Nachweis über eine Krankenversicherung. Vor dem offiziellen Semersterbeginn ist allerdings eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Weil aber aus dem Heimatland keine deutsche gesetzliche Versicherung möglich ist, benötigt ein ausländischer Student eine Krankenversicherung für ausländische Besucher.
Je nach Anforderung benötigen Sie eventuell eine Auslandskrankenversicherung auch für die Studiendauer.
Die eine gesetzliche Studentenversicherung folgt dann der Einschreibung.
CARE CONCEPT - "Care College" Auslandskrankeneversicherung für Auslandsstudium
Mit "Care College" finden (auch ausländische) Studenten,Sprachschüler eine Auslandskrankenversicherung (ausserhalb USA/NAFTA).
CARE CONCEPT - Gesetzlich Versichert in die DAK
CARE CONCEPT Gesetzlich Versichert: hier können sich ausländische Studenten direkt bei der DAK (Gesetzliche Kasse) für ihre Studienzeit in Deutschland versichern.
CARE CONCEPT - "CARE STUDENT" Private Krankenversicherung für ausländische Studenten
"CARE STUDENT": hier können sich ausländische Studenten privat versichern. Gilt für ausländische Sprachschüler und Studenten von 12 bis 34 Jahren.
HANSE MERKUR - "YOUNG TRAVEL" INCOMING
Für junge (ausländische) Studenten und Besucher Reiseschutz in Deutschland/EU.